
Fragen? Wollen sie wissen, ob sie im Einzugsgebiet unserer Gemeinde wohnen? Unsere Grenzen sind im Norden die Spree, im Süden der Landwehrkanal, im Westen die Prinzenstraße und im Osten der Dammweg in Treptow. Taufe Wenn sie ihr Kind als Säugling oder Kleinkind taufen lassen wollen, muß ein Elternteil auch katholisch sein, der andere muss der Taufe wenigstens zustimmen. Sie brauchen mindestens einen katholischen Taufpaten. Sie sollten etwa vier bis sechs Wochen vor der Taufe den Kontakt zum Pfarrer aufnehmen. Im Taufgespräch wird dann der Glaubensinhalt der Taufe besprochen und die Gestaltung der Tauffeier, für die dann ein Termin vereinbart wird. Wir spenden die Taufe vorzugsweise am Sonntag entweder im Gottesdienst oder unmittelbar danach. Schulkinder oder Erwachsene, die getauft werden wollen, bereiten sich durch einen Glaubensunterricht und ein aktives Mitleben in der Gemeinde vor. Dieses Katechumenat dauert in der Regel ein Jahr. Hochzeit Wenn sie sich kirchlich trauen lassen wollen, sind wir für sie zuständig, insofern einer der Brautleute im Gemeindegebiet einen Wohnsitz hat. Einer von beiden muß katholisch sein. Sie sollten sich etwa drei Monate vor der Hochzeit anmelden. Die Vorbereitung erfolgt dann mit Pfarrer Olaf Pollosek in einem Traugespräch und in einem Ehevorbereitungsseminar. Sie müssen ein Taufzeugnis von ihrem Taufpfarramt anfordern und mitbringen. Die Kirche, wo die Trauung stattfindet, können sie auswählen und die Modalitäten mit den dort Zuständigen absprechen. Sie können dann auch entscheiden, welcher Geistliche die Trauung vornimmt. Alle weiteren Einzelheiten werden dann individuell besprochen. Kircheneintritt Wer in einer christlichen Kirche getauft ist und nach Kirchenaustritt wieder eintreten oder katholisch werden will, soll die Bereitschaft mitbringen, aktiv und bewusst als katholischer Christ zu leben und sich in der Gemeinde beheimaten. Im Gespräch mit einem Seelsorger wird dieser Schritt vorbereitet und geschieht durch das öffentliche Glaubensbekenntnis vor der Gemeinde in Rahmen eines Gottesdienstes nach entsprechender Vorbereitungszeit. Beerdigung Normalerweise wenden sich die Angehörigen eines Verstorbenen an ein Bestattungsinstitut, das dann den Kontakt zu uns herstellt, wenn der Verstorbene zur Gemeinde gehört. Sie können sich aber auch parallel direkt an den Pfarrer oder das Pfarrbüro wenden. In einem Trauergespräch wird dann die Art und Weise der Bestattungsfeier und der Inhalt einer Ansprache erörtert. Kirchenaustritt Wenn sie vorhaben aus der Kirche auszutreten, müssen sie ihren Austritt beim Amtsgericht erklären. Wir erhalten dann, wie auch ihr Taufpfarramt, darüber eine Mitteilung und tragen dies in unsere Bücher ein. Natürlich erfahren wir nichts über ihre Beweggründe und wollen sie von uns auch nicht dazu drängen, sich zu erklären. Freilich interessiert uns schon, was sie dazu gebracht hat. Wenn sie es uns mitteilen, bewahrt uns das davor, vorschnell zu urteilen und die Schuld nicht auch bei uns zu suchen. Was sie sonst noch bewegt... ...und uns als Kirchengemeinde betrifft, können wir nur ahnen. Scheuen sie sich nicht, uns anzufragen. Wir leben hier nicht in einem Dorf, wo man sich irgendwann mal über den Weg läuft und beiläufig Dinge klären oder ansprechen kann. Lassen sie sich nicht entmutigen, wenn mal nicht gleich jemand zu erreichen ist. Wir haben auf jeden Fall den besten Willen ihre Nöte und Belange aufzunehmen und zu helfen, wo das möglich ist! |
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